Verkehrswacht Halle e.V.

Verkehrsunfall

Die Verkehrswacht Halle e.V. informiert

VERKEHRSUNFALL!! Wichtige Punkte die Sie nach einem Unfall beachten sollten

Ein Beitrag nach einer BVSK - Information

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse folgende Punkte beachten:

  • Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung vom Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigten bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden (Bagatellschäden nicht höher als 500 Euro -750 Euro).
  • Nur die vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenshöhe gewährleistet, dass dem eschädigten die ihm zustehenden Schadensersatz-ansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
  • Die Beweissicherung über die Schadenshöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.
  • Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
  • Die Beweissicherung über Schadensart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um Schadenshergang oder Ärger über die Reparatur-durchführung gibt.
  • Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadensgutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
  • Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall-entschädigung belegt werden können.
  • Einwände des Schädigers, z.B. über nur geringe Schadenshöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.
  • Beim Kauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadensumfang belegt werden.
  • Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geltbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadensregulierung.

Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.

Quelle: Ing.-Büro für KFZ-Wesen Dipl.-Ing. Volker Pieloth

 

 

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