Fahrraddiebstahl
Guter Rat ist nicht teuer... Und der Verlust Ihres Rades...?
Hallo Eltern, aufgepasst!
Ist es nicht ärgerlich und tut einem jeden weh, wenn das Fahrrad gestohlen wurde, ganz besonders dann, wenn es das Fahrrad Ihres Kindes war. Wie man es dem Fahrraddieb erschweren kann, sein Vorhaben in die Tat umzusetzen und gegebenenfalls sein Vorhaben abzubrechen, dazu wollen wir Ihnen einige Tipps geben. Auch ein leichteres Ermitteln zum Verbleib Ihres "gestohlenen Fahrrades", durch Ihre Polizeidienststelle wäre dann möglich.
TIPP 1: Schließen Sie Ihr Fahrrad stets mit einer geeigneten Fahrrad-Sicherung an einen festen Gegenstand an - auch in Fahrradabstellräumen!!
Achtung! Fahrradschlösser dürfen sich nicht mit einfachen Hilfsmitteln oder Werkzeugen wie Kombizangen oder Seitenschneider "knacken" lassen. Vielmehr sollen sie zuverlässig dazu beitragen, Räder oder Rahmen Ihres Fahrrades an einem festen Gegenstand wie z.B. an einem Laternenpfahl, Fahrradständer etc. zu "verankern". Das Blockieren des Vorder- oder Hinterrades, reicht hierbei nicht aus. Für Fahrradsicherungen liegen leider immer noch keine verbindlichen Mindestanforderungen vor. Aus Tests, die in einschlägigen Fachzeitschriften oder von der Stiftung Warentest veröffentlicht werden, erfahren Sie, welche Schlösser wirklich ihren Zweck erfüllen.
Achtung! Nur besonders massive Bügel- oder Panzerkabel- Schlösser sind tatsächlich geeignet.
Ungeeignet zur Sicherung von Fahrrädern sind zu Beispiel:
- Schlösser, die nur die Räder blockieren, denn solch ein Rad lässt sich mühelos vom Dieb weg tragen oder verladen.
- Dünne Ketten oder (Spiral-) Kabel- und Bügelschlösser mit dünnen Bügeln. Der Dieb kann diese "Sicherung" ohne großen Aufwand einfach durchschneiden.
TIPP 2: Füllen Sie Ihren Fahrradpass sorgfältig aus, machen Sie ein Farbfoto vom Fahrrad und verwahren Sie dieses sicher in Ihren persönlichen Unterlagen!
Zur Ermittlung des Verbleibes Ihrer gestohlenen Fahrrades benötigt die Polizei alle verfügbaren Kennzeichen, mit denen sich Ihr Fahrrad zweifellos identifizieren lässt: die individuelle Rahmennummer, Marke, und Typ Ihres Rades. Alle Räder die am deutschen Markt erhältlich sind, die der DIN 79100 für Fahrräder entsprechen haben eine eingeschlagene oder anderweitig fest mit dem Rahmen verbundene Rahmennummer. Vorsicht! An manchen Fahrrädern - vor allem aus dem Versand- u. Kaufhaushandel - finden sich möglicherweise auch Bestell,- Artikel- oder Teilenummern, diese sind nicht für die Sachfahndung geeignet!
Bitte beachten Sie!
Viele Händler stellen beim Fahrradkauf einen händlerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass mit der individuellen Rahmennummer aus. Fragen Sie danach - es lohnt sich! Doch aufgepasst! Dieser eignet sich "fahndungstechnisch" zwar zur Beschreibung, stellt aber keinen Eigentumsnachweis dar. Versicherungstechnisch kann dieser, gemeinsam mit dem Kaufbeleg und einem Farbfoto wichtig sein. Vorsorge! Ihre Polizei hält für Sie kostenlos den Fahrradpass und den Aufkleber "Finger weg - Mein Rad ist registriert" bereit. Dieser schreckt einen möglichen Dieb ab. Er signalisiert: Eigentümer hat für pol. Sachfahndung vorgesorgt!