Unfallschaden - Was tun?
Textquelle: DEKRA Automobil GmbH - Nl. Halle
Sind sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt, gehen sie mit einem Sachverständigengutachten als Beweissicherung in jedem Fall auf Nummer sicher. Das Kfz-Schadengutachten dient in erster Linie als Beweissicherung, um in der Folge Ansprüche gegenüber Dritter geltend machen zu können. Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen ihrer Wahl nicht nur zur Beweissicherung zu beauftragen, sondern auch zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer. Die Kosten für das Gutachten werden von der Versicherung des Schädigers, sofern es kein sogenannter Bagatellschaden ist, übernommen. Bei einem Bagatellschaden reicht in der Regel als Schadennachweis eine Reparaturkalkulation ihrer Fachwerkstatt aus, da die Kosten für ein Gutachten bei Bagatellschäden von der Versicherung nicht übernommen werden.
Dieses Gutachten kann auch Grundlage ihrer Abrechnung mit der Versicherung des Schädigers sein, wenn sie z. B. ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen und mit dem von der Versicherung erhaltenem Geld ein anderes Fahrzeug erwerben möchten.
Damit es zu einer Regulierung des Schadens kommen kann, muss das Gutachten vom Sachverständigen absolut neutral und wie es bei der DEKRA Automobil GmbH auch unter jedem Gutachten steht, "nach bestem Wissen und Gewissen" erstellt werden. Es muss in seinem Aufbau auch für einen Laien nachvollziehbar sein. Bei der Erstellung von Fotos ist es sehr wichtig, den gesamten Schadensumfang zu erfassen und festzuhalten. Diese Dokumentation kann bei einem eventuellen Rechtsstreit, bei dem ein unfallanalytisches Gutachten ( der Unfallhergang wird anhand der Fotoanlage rekonstruiert) erstellt wird, von größter Bedeutung sein.
Wichtiger Bestandteil im Schadengutachten ist neben der Kalkulation, die Angaben über Reparaturdauer und wenn das Fahrzeug nicht älter als sechzig Monate ist, die Wertminderung. Bei einem Totalschaden werden zu dem Wiederbeschaffungswert, Restwert und der Wiederbeschaffungsdauer Stellung genommen. Die Kosten für die Erstellung der Schadengutachten werden von der Versicherung des Schädigers übernommen. Auf jeden Fall ist es ratsam, einen Sachverständigen zu konsultieren.
Wenn sie bei einem vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich andere Rechte als im Haftpflichtschadensfall. Diese Rechte sind in ihrem Versicherungsvertrag festgehalten. Da im Kaskoschadensfall das Weisungsrecht ihrer Versicherung zu beachten ist, sollten sie sich unverzüglich mit ihr in Verbindung setzten.
Die Gutachter der DEKRA Automobil GmbH stehen für Fragen und Gutachten täglich in der Dekra Niederlassung Halle, Schieferstraße 2, - Tel. 0345/69140 - zur Verfügung.